Es gibt viele Gründe den Wert einer Immobilie zu ermitteln:
ob beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie
im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung
im Rahmen von Scheidungsangelegenheiten
im Rahmen von Erbschaftsauseinandersetzungen
zur Feststellung Ihres Vermögensstatus
im Rahmen einer Erbschaft um entsprechende, steuerliche Vorteile genießen zu können.
Diese Leistungspalette biete ich Ihnen an im Rahmen eines Wertgutachtens nach § 194 BauGB:
für Grundstücke
Ein- und Zweifamilienhäuser
für Eigentumswohnungen
für Mehrfamilienhäuser
für Wohn- und Geschäftshäuser
Erstellung von Beleihungswertgutachten nach § 16 PfandBG
Beleihungswertgutachten
Kurzgutachten im Bereich Kleindarlehensgrenze
Erstellung von Desktopbewertungen als Grundlage für die Pfandbrieffestsetzung
Bei verschiedenen Projekten wurden in den letzten Jahren von uns rund 3.000 Objekte bewertet
Durch den Zusammenschluss von 15 renommierten und zertifizierten Sachverständigenbüros in ganz Deutschland, sind wir in der Lage, bis zu 25.000 Gutachten nach BelWertV pro Jahr zu erstellen
Weiterhin biete ich an:
Mietgutachten
Die Ermittlung der Wohn-/ bzw. Nutzfläche Ihrer Immobilie